Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen bis 31.12.2022

Fundstelle: BMF-Schreiben vom 03.06.2021, III C 2 – S 7030/20/10006 :006

Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.03.2021 (BGBl. I 2021, 330) hat der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes i. H. v. 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30.06.2021 hinaus befristet bis zum 31.12.2022 verlängert.