Besonders relevant für die Finanzbuchhaltung zum Jahresende 2020: Verbuchung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.

BMF –Schreiben vom 02.11.2020!

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 wurden die unionsrechtlichen Vorgaben der sog. Gutschein-Richtlinie durch  Ergänzung des § 3 UStG um die Absätze 13 bis 15 fristgerecht in nationales Recht umgesetzt.

Zur Klärung von Detailfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen hat das BMF nun mit Schreiben Stellung genommen und den UStAE geändert.

Das BMF-Schreiben hat das Az.: III C 2 – S 7100/19/10001.