Veräußerung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung mit häuslichem Arbeitszimmer, Paragraph 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG?

Nein lt. FG Baden Württemberg vom 23.07.2019, Rev. IX R 27/19.

Eine Wohnung wird auch dann ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sich darin ein häusliches Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers befindet. Die Ausnahmeregelung von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG kommt bei einer Veräußerung innerhalb des 10 Jahreszeitraums zur Anwendung.

OFD Nordrhein-Westfalen vom 11.05.2020, Einsprüche mit Bezug auf das anhängige Verfahren ruhen kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.