Praktikerinformation: Zertifikatsablauf für D-TRUST/Cryptovision-TSE zum 08.01.2023

Das Zertifikat der durch die D-Trust GmbH vertriebenen „D-TRUST TSE Version 1.0“ hat seine Gültigkeit mit Ablauf des 7. Januar 2023 verloren! Entsprechende elektronische Kassensysteme erfüllen daher ab dem 08.01.2023 nicht mehr die gesetzliche Anforderung.

Das Bundesministerium der Finanzen hat angeordnet, dass entsprechende Systeme bis zum 31.07.2023 genutzt werden dürfen, wenn die Weiterverwendung gegenüber dem Finanzamt angezeigt wird.

 

Historie:

Mit dem sogenannten Kassengesetz (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016) wurde in § 146a AO die Verpflichtung eingeführt, dass ab dem 01.01.2020 elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Die o. g. Kassensoftware genügt ab dem 08.01.2023 nicht mehr den Anforderungen des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO, sodass der Weiterbetrieb dieser Kasse nicht mehr zulässig wäre.

Die Kulanzfrist des Bundesministeriums Finanzamt muss dazu dienen, dass die entsprechenden Kassen aufgerüstet werden. Bitte informieren Sie ihre Mandanten.