Gemäß H 18.2 EStH gewährt die Finanzverwaltung bestimmten Berufsgruppen eine Betriebsausgabenpauschale. Diese wurde mit Wirkung zum Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt angepasst:
- Hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit:
- Bislang: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 2.455 Euro jährlich
- Neu: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 3.600 Euro jährlich
- Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit (inkl. Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), jedoch nur, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt:
- Bislang: 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich (einmal für alle unter die Vereinfachungsregeln fallenden Tätigkeiten)
- Neu: 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 900 Euro jährlich (einmal für alle unter die Vereinfachungsregeln fallenden Tätigkeiten)
Unabhängig von der Pauschale kann der Steuerpflichtige tatsächlich höhere Betriebsausgaben nachweisen.