Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale

Gemäß H 18.2 EStH gewährt die Finanzverwaltung bestimmten Berufsgruppen eine Betriebsausgabenpauschale. Diese wurde mit Wirkung zum Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt angepasst:

  1. Hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit:
  • Bislang: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 2.455 Euro jährlich
  • Neu: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 3.600 Euro jährlich

 

  1. Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit (inkl. Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), jedoch nur, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt:
  • Bislang: 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich (einmal für alle unter die Vereinfachungsregeln fallenden Tätigkeiten)
  • Neu: 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 900 Euro jährlich (einmal für alle unter die Vereinfachungsregeln fallenden Tätigkeiten)

Unabhängig von der Pauschale kann der Steuerpflichtige tatsächlich höhere Betriebsausgaben nachweisen.