Darlehensverlust in Folge eines Verzichtes eines GmbH-Gesellschafters?

§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG oder § 17 EStG

 

Der Darlehensverlust in Folge des Verzichts auf ein einer GmbH vor dem 01.01.2009 und damit vor Einführung der Abgeltungssteuer gewährtes Gesellschafterdarlehen kann nach dem Urteil des BFH vom 14.01.2020 (IX R 9/18) nicht nach § 20 Ab. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgesetzt werden.

Dem Gesellschafter bleibt im Falle eines eigenkapitalersetzenden Darlehens vielmehr nur die Möglichkeit, entsprechende nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG geltend zu machen.