Änderungen bei Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022

Grundlage der Änderungen: BGBI. 2021 I, S. 2970

 

Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern der GmbH kann im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht Unsicherheit bestehen, ob die Tätigkeit als selbstständige oder als abhängige zu werten ist. Eine Klärung kann durch eine Anfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.

Zum 01.04. sind einige Änderungen bei diesem Verfahren in Kraft getreten. Sinn des Verfahrens:

Das Statusfeststellungsverfahren schützt Erwerbstätige und ihre Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung. Wird eine Tätigkeit von dem Beteiligten als selbständige Tätigkeit behandelt, führt eine abweichende Feststellung im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Beitragsnachforderungen für den Auftraggeber.

Die Änderungen im Statusfeststellungsverfahren sollen dazu dienen, Rechts- und Planungssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten früher, einfach und schneller als bisher herzustellen.

 

Die neue Rechtslage sieht gegenüber der bisherigen bis zum 31.03.2022 geltenden Fassung folgende Änderungen vor:

  • Das Verfahren entscheidet zukünftig über den Erwerbsstatus als Teil einer möglichen Sozialversicherungspflicht und nicht mehr über die Versicherungspflicht. Es wird also festgestellt, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt.
  • Die Beurteilung erstreckt sich zukünftig auf das gesamte Auftragsverhältnis. Wird die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht, wird im Falle des Vorliegens einer Beschäftigung auch festgestellt, ob das Beschäftigungsverhältnis zu dem Auftraggeber oder einem Dritten besteht.
  • Zukünftig kann die Entscheidung auf Antrag auch vor Beginn der Tätigkeit getroffen werden (Prognoseentscheidung). Ferner ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Gruppenfeststellung möglich. Dadurch entfallen vielfache Einzelentscheidungen gleichgelagerten Sachverhalten.