Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie dem Vorliegen fiktiven Anlagevermögens

Oberste Finanzbehörden der Länder vom 06.04.2022

 

Der BFH hat in einer Reihe von jüngeren Urteilen zu der Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, insbesondere zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei unterjähriger Veräußerung von hergestelltem Umlaufvermögen sowie zum Vorliegen von fiktivem Anlagevermögen, Stellung genommen.

Die obersten Finanzbehörden der Länder ändern vor diesem Hintergrund die gleichlautenden Erlasse zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gem. § 8 Nr. 1 GewStG vom 02.07.2012.

Dies gilt es bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung zu beachten!