Unterjähriger qualifizierter Anteilstausch, Paragraph 21 UmwStG: Körperschaftsteuerliche Organschaft ab wann?

qualifizierter Anteilstausch

Eine körperschaftsteuerliche Organschaft kann nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 29.09.2020 (Az: 6 K 2704/17) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch bei einem unterjährigen Anteilstausch nach § 21 UmwStG im Jahr des Anteilstausches entstehen. Das Finanzgericht hat gegen die Auffassung des Bundesfinanzministeriums entschieden, welches in solchen Fällen erst ab Beginn des auf die Einbringung folgenden Wirtschaftsjahres eine Organschaft anerkennt. Das Revisionsverfahren wird beim BFH unter Az I R 40/20 geführt.